Der Regierungsrat hat die Steuerstrategie des Kantons Bern aktualisiert. Er strebt eine Senkung der Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen in Richtung Mittelfeld der Kantone an.
Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.









