Vorläufige Zahlen zeigen: Innovative Berner Unternehmen haben im Steuerjahr 2020 etwas mehr STAF-Abzüge geltend gemacht als vom Regierungsrat erwartet. Auch die Kantonssteuererträge dieser Unternehmen und von ehemaligen Statusgesellschaften sind höher ausgefallen als geschätzt. Deshalb geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der vom Regierungsrat geschätzten 15 Millionen Franken bewegen.
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.