Auswirkungen der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der Erwartungen

Vorläufige Zahlen zeigen: Innovative Berner Unternehmen haben im Steuerjahr 2020 etwas mehr STAF-Abzüge geltend gemacht als vom Regierungsrat erwartet. Auch die Kantonssteuererträge dieser Unternehmen und von ehemaligen Statusgesellschaften sind höher ausgefallen als geschätzt. Deshalb geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der vom Regierungsrat geschätzten 15 Millionen Franken bewegen.

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ist seit Januar 2020 in Kraft. Erste Erkenntnisse zeigen, dass im Steuerjahr 2020 im Kanton Bern 200 Unternehmen eine STAF-Ermässigung geltend gemacht haben. Davon sind 32 frühere Statusgesellschaften (z.B. Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) und 168 ordentlich besteuerte Gesellschaften. Diese Zahlen bestätigen die untergeordnete Bedeutung von Statusgesellschaften für den Kanton Bern. Die STAF hatte zwingend die Aufhebung der Regelungen für Statusgesellschaften zur Folge.

Von den STAF-Massnahmen profitieren insbesondere Unternehmen, die innovativ sind, in den Werkplatz Bern investieren und patentgeschützte Entwicklungen vorantreiben. Von den erwähnten 200 Unternehmen hat eine tiefe zweistellige Zahl Ermässigungen auf Erträgen aus Patenten – den sogenannten Patentboxabzug – beantragt. Der Abzug für Forschung und Entwicklung wurde rund zehn Mal häufiger geltend gemacht.

Steuerliche Differenz zu anderen Kantonen verringert

Noch sind nicht alle dieser 200 Unternehmen definitiv veranlagt. Stand heute geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die entsprechenden Steuererträge für das Steuerjahr 2020 im Rahmen der Schätzungen im Vortrag entwickelt haben, wie Steuerverwalter Claudio Fischer heute (23.01.2024) im Rahmen der Jahresmedienkonferenz der Steuerverwaltung des Kantons Bern sagte: «Der Regierungsrat hatte bei der Kantonssteuer Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken geschätzt.» Die geltend gemachten STAF-Abzüge seien leicht höher als erwartet. Im Vortrag zu Handen des Grossen Rates war der Regierungsrat seinerzeit von Abzügen in der Höhe von 52 Millionen Franken ausgegangen. «Aber auch die Kantonssteuererträge dieser Gesellschaften – soweit bereits veranlagt – und der ehemaligen Statusgesellschaften liegen für 2020 höher als 2019», so Claudio Fischer.

Mit der umfassenden Ausgestaltung der STAF-Massnahmen hat der Kanton Bern die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen, die ebendiese Massnahmen maximal ausschöpfen können, um fast 9 Prozent auf 12,24 Prozent gesenkt. «Damit verringern wir die steuerliche Differenz zu zahlreichen Kantonen. Einige überholen wir in dieser Spezial-Rangliste der Steuerattraktivität sogar», erklärte Claudio Fischer.

NewAB: Neue Methode für die steuerliche Bewertung von Immobilien

Nach dem entsprechenden Grossratsbeschluss startete die Steuerverwaltung des Kantons Bern 2020 die allgemeine Neubewertung (AN20) von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken. Per Ende 2023 sind die Bewertungen aller 730’000 Grundstücke revidiert worden. 1’700 von insgesamt fast 13’000 Einsprachen waren noch hängig.

Im Rahmen der AN20 wurde das Bewertungssystem als intransparent, kompliziert und teuer kritisiert. Der Grosse Rat hat in einem Vorstoss gefordert, eine einfachere Bewertungsmethodik für künftige Neubewertungen einzuführen. Wie die amtliche Bewertung reformiert werden könnte, zeigt die Steuerverwaltung mit dem Anfang 2022 gestarteten Projekt «NewAB» auf: «Wir haben acht Bewertungssysteme ausgewählter Kantone miteinander verglichen und dem Regierungsrat eine Variantenstudie mit drei Bewertungsmethoden unterbreitet. Nun können wir die Variante weiterentwickeln, die auf Land- und Gebäudeversicherungswerten basiert», erläuterte Claudio Fischer. Eine zentrale Vorgabe für «NewAB» sei, künftig möglichst automatisierte Neubewertungen in kürzeren Zeitabständen durchführen zu können.

Steuergesetzrevision 2024 und Ausgleich der kalten Progression

Mit der auf den 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Steuergesetzrevision vereinheitlicht der Kanton Bern die steuerliche Behandlung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen und fördert den Bau solcher Anlagen zusätzlich. Gleichzeitig werden verschiedene neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Weiter wird der maximale Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung von 12’000 Franken auf 16’000 Franken erhöht. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden.

Per 1. Januar 2024 wird bei den Kantons- und Gemeindesteuern bei den Steuertarifen und -abzügen die kalte Progression vollständig ausgeglichen. Seit dem letzten umfassenden Ausgleich der kalten Progression im Kanton Bern im Steuerjahr 2011 hatte die aufgelaufene Teuerung bis Ende 2022 insgesamt 3 Prozent erreicht. Dank dem Ausgleich beträgt beispielsweise der Kinderabzug neu 8’300 Franken (+300 Franken im Vergleich zum Steuerjahr 2023). Zudem können die rund 633’000 steuerpflichtigen Personen neu maximal 7’000 Franken Fahrkosten (+300 Franken) und 12’500 Franken Aus- und Weiterbildungskosten (+500 Franken) geltend machen.

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern

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