Vorläufige Zahlen zeigen: Innovative Berner Unternehmen haben im Steuerjahr 2020 etwas mehr STAF-Abzüge geltend gemacht als vom Regierungsrat erwartet. Auch die Kantonssteuererträge dieser Unternehmen und von ehemaligen Statusgesellschaften sind höher ausgefallen als geschätzt. Deshalb geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der vom Regierungsrat geschätzten 15 Millionen Franken bewegen.
Ein solcher Vertrag ist besonders sinnvoll bei Gesellschaften mit mehreren Aktionären – etwa bei Familienunternehmen, Start-ups oder Joint Ventures. Er schafft klare Regeln, wo das Gesetz Freiraum lässt, und verhindert Unsicherheiten oder Konflikte.









