Vorläufige Zahlen zeigen: Innovative Berner Unternehmen haben im Steuerjahr 2020 etwas mehr STAF-Abzüge geltend gemacht als vom Regierungsrat erwartet. Auch die Kantonssteuererträge dieser Unternehmen und von ehemaligen Statusgesellschaften sind höher ausgefallen als geschätzt. Deshalb geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der vom Regierungsrat geschätzten 15 Millionen Franken bewegen.
Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.









