Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die viele Steuerzahler interessieren dürfte:
Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur Teilbeiträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge nachträglich in Form von steuerabzugsberechtigten Einkäufen leisten.
Die Rückerstattung von Verrechnungssteuer oder ausländischen Quellensteuern auf Dividenden ist oftmals kompliziert, zumal sich diversifizierte Anlagen bei Investoren über mehrere Länder verteilen können. Erhobene, aber theoretisch wieder rückforderbare Quellensteuer auf Dividenden können die Rendite solcher Aktienanlagen unnötig reduzieren.









