Zug erhöht Kinderzulagen zur besseren Familienunterstützung
Der Zuger Regierungsrat erhöht die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen per Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 (bisher 300) Franken bis zum erfüllten 18. Altersjahr beziehungsweise 385 (bisher 350) Franken ab dem 18. Altersjahr. Gleichzeitig werden die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt.
Einen Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen.
Die neuen Zuger Ansätze liegen damit rund 50% über den Vorgaben des Bundes, wonach die Kinderzulage mindestens 215 Franken pro Monat und Kind betragen muss, die Ausbildungszulage mindestens 268 Franken.
Die Finanzierung der Familienzulagen erfolgt hauptsächlich über Beiträge von Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Diese können ebenfalls mit einer Entlastung rechnen, soweit sie der Familienausgleichskasse Zug angeschlossen sind. Der Zuger Regierungsrat senkt in diesem Zusammenhang den Beitragssatz von bisher 1,6 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme auf 1,35 Prozent ab 2025.
Für Fragen zu den Kinderzulagen oder anderen Themen in diesem Zusammenhang stehen unsere Expertinnen und Experten sehr gerne zur Verfügung.