Es besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden an ausländische Gesellschaften zu melden, statt zu entrichten. Dies gilt auch bei sogenannt verdeckten Gewinnausschüttungen, welche zum Teil erst anhand einer Steuerprüfung auftreten können. Durch Meldung statt Entrichtung führt die Verrechnungssteuer nicht zu einer effektiven Steuerbelastung, was den Geldfluss im Konzern optimiert und schont.
Ein solcher Vertrag ist besonders sinnvoll bei Gesellschaften mit mehreren Aktionären – etwa bei Familienunternehmen, Start-ups oder Joint Ventures. Er schafft klare Regeln, wo das Gesetz Freiraum lässt, und verhindert Unsicherheiten oder Konflikte.









