Steuerfristen 2024 – Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen!
Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt und reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein.
Wer seine Steuererklärung fristgerecht einreicht, vermeidet Mahngebühren, Verzugszinsen und unnötigen zeitlichen Stress.
Steuerfristen natürlicher Personen im Überblick
Kanton Zürich: Abgabe bis 31. März 2025
Kanton Luzern: Abgabe bis 31. März 2025
Kanton Zug: Abgabe bis 30. April 2025
Warum rechtzeitig einreichen?
Jedes Jahr stehen Steuerpflichtige vor der Herausforderung, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Eine frühzeitige Einreichung hat mehrere Vorteile:
Keine Mahngebühren oder Verzugszinsen: Wer die Frist überschreitet, riskiert kostspielige Nachforderungen auf über längere Zeit offene Steuerforderungen.
Bessere Planung der Steuerlast: Durch eine frühzeitige Einreichung bleibt genügend Zeit für allfällige Optimierungen.
Kein Last-Minute-Stress: Wer früh handelt, spart sich unnötige Hektik in den letzten Tagen vor Fristablauf.
Fristverlängerung – eine mögliche Option
Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie in den meisten Kantonen eine Fristverlängerung beantragen.
Beantragen Sie diese jedoch frühzeitig, um eine automatische Ablehnung zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Steuern sind komplex, aber mit der richtigen Unterstützung kein Problem! Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne weiter.