Wir wurden vom BILANZ Wirtschaftsmagazin im Rahmen der „Top Steuerexperten & Treuhänder 2026“ ausgezeichnet!
Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.








