Die Rückerstattung von Verrechnungssteuer oder ausländischen Quellensteuern auf Dividenden ist oftmals kompliziert, zumal sich diversifizierte Anlagen bei Investoren über mehrere Länder verteilen können. Erhobene, aber theoretisch wieder rückforderbare Quellensteuer auf Dividenden können die Rendite solcher Aktienanlagen unnötig reduzieren.
Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.









