Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Mit Urteil BGer 9C_702/2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine formale Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton nicht ausreicht, um dort steuerpflichtig zu werden. Massgebend bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensinteressen.








