Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I.               Allgemeines 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des zwischen der Klientin und der WADSACK Zug AG und/oder der WADSACK Legal GmbH („WADSACK„) geschlossenen Vertrages und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge.
  2. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB sind nur insoweit anwendbar, als WADSACK mit der Klientin nichts anderes vereinbart hat.
  3. WADSACK kommuniziert per Telefon oder E- Mail, d.h. über Kommunikationsmittel, welche hinsichtlich Geheimhaltung und Sicherheit Risiken bergen. Auf Wunsch kann eine verschlüsselte Datenübertragung zur Verfügung gestellt werden.
  4. Können Klienten generell oder im Einzelfall der Übermittlung von Informationen und Dokumenten per E-Mail nicht zustimmen, ist eine vorgängige Mitteilung erforderlich. Anderenfalls geht WADSACK von einer allgemeinen Zustimmung zum Einsatz dieser Kommunikationsmittel aus.
  5. Ein Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Dieses Recht steht auch WADSACK als Beauftragter zu. Vorbehalten bleiben stets Verpflichtungen aus einem Widerruf zur Unzeit. Die Beendigung des Mandats befreit die Klientin nicht von ihrer Verpflichtung, die geleisteten Arbeiten und die vor der Beendigung aufgelaufenen Kosten sowie die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der ordnungsgemässen Abwicklung und Beendigung ihrer Angelegenheiten zu bezahlen.
  6. WADSACK ist berechtigt, die angelegten Akten nach Ablauf von zehn Jahren ohne weitere Kontaktnahme zu vernichten.
  7. Bei Erteilung eines Mandates durch mehrere Klienten haften diese gegenüber WADSACK solidarisch.

II.             Gewährleistung der Klientin 

  1. Die Klientin gewährleistet, dass WADSACK sämtliche notwendigen Informationen erhält, welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandats erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird WADSACK die Informationen, welche sie von der Klientin oder von Hilfspersonen der Klientin übermittelt werden, nicht verifizieren oder überprüfen.

III.           Dienstleistungserfüllung durch Mitarbeiter 

  1. Ohne gegenteilige Instruktion ist WADSACK berechtigt, die Auftragserfüllung nach eigenem Ermessen an fachlich qualifizierte und geeignete Partner oder Mitarbeitende zu übergeben und kundenspezifische Daten und Informationen diesen Partnern oder Mitarbeitern offenzulegen.

IV.          Beizug von externen Spezialisten 

  1. Erfordert ein Auftrag den Beizug von in- oder ausländischen externen Spezialisten, insbesondere wenn Spezialwissen erforderlich ist, so wird die Klientin vorgängig von WADSACK benachrichtigt, wobei das weitere Vorgehen vereinbart wird. Die Auswahl der Spezialisten erfolgt durch die Klientin. WADSACK ist gerne bereit, der Klientin nach bestem Wissen und Gewissen Vorschläge für Spezialisten zu unterbreiten. WADSACK übernimmt keine Haftung für die Auswahl und keine Gewährleistung für die externen Spezialisten.
  2. In der Regel schliesst die Klientin mit externen Spezialisten einen separaten Vertrag mit separater Rechnungstellung. WADSACK koordiniert die Arbeiten der externen Spezialisten und prüft deren Leistungen und deren Rechnungsstellung (Plausibilitätsprüfung). WADSACK kann mangels Spezialwissen keine Haftung für die fachliche Detailinstruktion und die fachliche Überwachung in den Spezialgebieten übernehmen.
  3. Werden die externen Spezialisten über WADSACK abgerechnet, so gelten diese als Hilfspersonen. Für Hilfspersonen wird jede Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für die Auswahl, Instruktion und Überwachung gelten im Übrigen die Haftungseinschränkungen gemäss 34 und 37.
  4. Die Klientin ist einverstanden, dass im Rahmen des Beizugs von externen Spezialisten mit dem Auftrag zusammenhängende Daten und Informationen gegenüber den Spezialisten bekannt gegeben werden.

V.            Arbeitsaufwand 

  1. Der benötigte Zeitbedarf bestimmt sich nach dem notwendigen Arbeitsaufwand für die sorgfältige Erfüllung des Auftrages. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien ist WADSACK nicht an bestimmte Zeitvorgaben gebunden.

VI.          Instruktionsberechtigte Personen 

  1. Gegenüber WADSACK gelten diejenigen Personen als instruktionsberechtigt, welche von der Klientin auf der „Liste der instruktionsberechtigten Personen“ von der Klienten gegenüber WADSACK angegeben wurden. WADSACK ist berechtigt, Instruktionen von nicht auf vorgenannter Liste aufgeführten Drittpersonen zu verweigern.

VII.        Vergütung 

  1. Die Vergütung für Dienstleistungen von WADSACK sowie für Auslagen und Spesen von WADSACK werden gemäss der Honorarordnung von WADSACK abgerechnet.
  2. Ab der zweiten Mahnung ist WADSACK berechtigt, Mahngebühren in Höhe von je CHF 20 zu erheben.

VIII.      Kündigung 

  1. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Klientin und WADACK ist seitens WADSACK in Anwendung von Art. 404 1 OR grundsätzlich jederzeit ohne Ansetzung einer Frist möglich. WADSACK ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Klientin bei Zahlungsverzug der Klientin ohne Weiteres einseitig, fristlos zu beenden.
  2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt WADSACK der Klientin auf erstes Verlangen sämtliche Daten heraus. WADSACK ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen.

IX.          Geheimhaltung 

  1. WADSACK untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. WADSACK behandelt alle von der Klientin erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich.
  2. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen kann WADSACK verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten vor.

X.            Software 

  1. WADSACK kann Klienten Buchhaltungs-, Steuer- und Revisionssoftware zur Verfügung stellen (nachfolgend „Software„). Diese Software kann von Klienten genutzt werden, um Daten direkt zur Weiterverarbeitung durch WADSACK hochzuladen und/oder um selbst Daten auf den Softwaresystemen von WADSACK zu verarbeiten.
  2. Die von WADSACK der Klientin zur Verfügung gestellte Software gehört und verbleibt im Eigentum von WADSACK bzw. den Lizenzgebern von WADSACK.
  3. Die Klientin erhält das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, zeitlich für die Dauer dieses Vertrages limitierte, gebührenpflichtige und widerrufbare Recht, die Software zu verwenden. Die Klientin darf die Software wederweiter-/ unterlizenzieren, verkaufen, vermieten oder übertragen noch sonst wie ganz oder in Teilen Dritten zugänglich machen.
  4. Jegliche Haftung von WADSACK in Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch die Klientin ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet WADSACK nicht für Datenverlust oder -beschädigung.
  5. Für Daten, welche von der Klientin in die Software eingespeist werden und Vorarbeiten durch die Klientin, trifft die Klientin die volle und alleinige Verantwortung. WADSACK überprüft diese Daten und Vorarbeiten durch die Klientin (dies betrifft insbesondere eigenständige Buchungen der Klienten bei der Nutzung einer Buchhaltungssoftware und anschliessender Beauftragung von WADSACK zur Erstellung des Jahresabschlusses Weiterführung der Buchhaltung) – ohne anderslautende Instruktion der Klientin – nicht.
  6. WADSACK haftet nicht für den Schaden, welcher der Klientin direkt oder indirekt durch die Nutzung der von WADSACK zur Verfügung gestellten Software entsteht.

XI.          Datenschutz 

  1. Die Bearbeitung von Personendaten durch WADSACK im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von WADSACK.
  2. Die Datenschutzerklärung von WADSACK ist integraler Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Auftragsverhältnisses mit WADSACK.
  3. WADSACK greift im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auf externe IT- Dienstleister und Cloud-Provider mit Servern in der Schweiz und im Ausland zurück und setzt bestimmte IT-Dienstleistungen sowie Kommunikationsmittel ein, die mit Datensicherheitsrisken verbunden sein können (z.B. Zoom, Microsoft Teams, Microsoft Office 365, Abacus). Wünscht die Klientin für Ihre Daten besondere Sicherheitsmassnahmen, so obliegt es der Klientin, WADSACK darüber zu informieren.

XII.        SRO 

  1. Die Klientin nimmt zur Kenntnis, dass WADSACK ein Finanzintermediär nach schweizerischem Recht ist und daher an die Vorschriften des schweizerischen Geldwäschereigesetzes und an die spezifischen Regeln der anerkannten Selbstregulierungsorganisation („SRO„), welcher WADSACK angeschlossen ist, gebunden. Die Klientin verpflichtet sich daher, WADSACK alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche WADSACK zur Erfüllung der Pflichten nach dem schweizerischen Geldwäschereigesetz benötigt.
  1. Insbesondere ist die Klientin verpflichtet, bei der Kundenidentifizierung mitzuwirken und allfällige SRO-Formulare vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

XIII.      Exklusivität und Know-how 

  1. Die vorliegenden AGB und alle damit verbundenen Verträge begründen für die Vertragsparteien keine Exklusivitätsrechte. WADSACK darf gleiche oder ähnliche Mandate für Dritte führen.
  2. Die Kunden von WADSACK profitieren vom Know-how (Konzepte, Methoden, Ideen, Formulierungen, Vorlagen, etc.), welches WADSACK im Rahmen der langjährigen Mandatsarbeit aufgebaut hat. Das Knowhow, welches in den Mandaten erarbeitet wird, ist ohne gegenteilige schriftliche Absprache nicht exklusiv und darf von WADSACK – unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflichten – auch für andere Klienten eingesetzt werden.

XIV.     Haftung 

  1. WADSACK haftet für die getreue, sorgfältige und gewissenhafte Ausführung der beauftragten WADSACK kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren. Zudem übernimmt WADSACK keine Haftung für Steuer- und Kostenfolgen, welche aufgrund nicht marktüblicher Transaktionen oder aufgrund von Steuerumgehung entstanden sind. Allfällige Beanstandungen sind von der Klientin umgehend mitzuteilen.
  2. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit wird für alle Haftungskonstellationen (eigenes Verhalten, Auswahl, Instruktion und Überwachung von Dritten, etc.) ausgeschlossen.
  3. WADSACK haftet ausschliesslich für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  4. Beratungen erfolgen ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientin und zum Zweck der Erfüllung des konkreten Auftrages. Beratungsergebnisse dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch WADSACK von der Klientin nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden.
  5. Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklärungen und Lohnmeldungen werden im Namen des Kunden erstellt und eingereicht; die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklärungen und Lohnmeldungen verbleibt jedoch beim Kunden.
  6. Wenn gesetzliche oder rechtliche Fristen nicht eingehalten werden können, weil (i) der Kunde WADSACK nicht oder verspätet über die Frist informiert hat, (ii) WADSACK die zur Fristwahrung erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen nicht rechtzeitig vom Kunden erhält oder (iii) der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, kann WADSACK vom Kunden für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Frist entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

XV.       Inkrafttreten und Änderung 

  1. Diese AGB treten per 1. November 2024 in Kraft.
  2. WADSACK ist berechtigt, die AGB abzuändern, wobei die neuen AGB gegenüber der Klientin zur Kenntnis gebracht werden und deren Zustimmung eingeholt werden muss.

XVI.     Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Auf dieses Auftragsverhältnis ist schweizerisches materielles Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug für Mandate. welche mit Wadsack Zug AG oder mit Wadsack Legal GmbH abgeschlossen wurden.