Steuerfristen 2024 – Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen! Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt...
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Steuerfristen 2024 – Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen! Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt...
Es besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden an ausländische Gesellschaften zu melden, statt zu entrichten. Dies gilt auch bei sogenannt verdeckten Gewinnausschüttungen, welche zum Teil erst anhand einer Steuerprüfung auftreten können. Durch Meldung statt Entrichtung führt die Verrechnungssteuer nicht zu einer effektiven Steuerbelastung, was den Geldfluss im Konzern optimiert und schont.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das revidierte Mehrwertsteuerrecht (MWST) in Kraft. Ziel der Reform ist die Verbesserung der Steuergerechtigkeit, Effizienz und Betrugsbekämpfung. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Zu den zentralen Änderungen gehören:
Ab 2025 steigen die Zahlungen um 10% auf bis zu 385 Franken, während Beiträge der Arbeitgeber sinken. Profitieren Sie von mehr Unterstützung und Entlastung!
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die viele Steuerzahler interessieren dürfte: Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur Teilbeiträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge nachträglich in Form von steuerabzugsberechtigten Einkäufen leisten.
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.
Über 294 000 steuerpflichtige Personen erhalten im Kanton Bern zurzeit die provisorischen Rechnungen für die direkte Bundessteuer. Dies, weil sie...
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet. Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung.
Vorläufige Zahlen zeigen: Innovative Berner Unternehmen haben im Steuerjahr 2020 etwas mehr STAF-Abzüge geltend gemacht als vom Regierungsrat erwartet. Auch die Kantonssteuererträge dieser Unternehmen und von ehemaligen Statusgesellschaften sind höher ausgefallen als geschätzt. Deshalb geht die Steuerverwaltung des Kantons Bern davon aus, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Massnahmen im Kanton Bern im Rahmen der vom Regierungsrat geschätzten 15 Millionen Franken bewegen.
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.