Wirtschaftsprüfung

Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revisionen führen wir gemäss dem Standard zur Eingeschränkten Revision durch. Diese Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen. Im Unterschied zur ordentlichen Revision ist die Prüfung der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen nicht Bestandteil dieser Revisionsart. Das Prüfungsurteil ist daher aufgrund des geringeren Prüfungsumfangs negativ formuliert.     

Ordentliche Revision

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards führen wir ordentliche Revisionen durch. Im Gegensatz zur Eingeschränkten Revision weist die ordentliche Revision einen grösseren Revisionsumfang aus. Der Prüfer verfügt somit über mehr Sicherheit und gibt ein positiv formuliertes Prüfurteil ab.
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Gründung-, Kapitalerhöhungs-, Kapitalherabsetzungs- und Sonderprüfungen 

Im Zusammenhang mit qualifizierten Gründungen und Kapitalerhöhungen prüfen wir die entsprechenden Rechenschaftsberichte. Eine Prüfung ist dann notwendig, wenn im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung Sacheinlagen eingebracht oder Sachübernahmen beabsichtigt, Gründervorteile eingeräumt werden oder die Liberierung durch Verrechnung geleistet wird. Bei konstitutiven Kapitalherabsetzungen stellen wir in unserem Prüfbericht fest, dass die Forderungen der Gläubiger trotz der Reduktion des Kapitals voll gedeckt sind. In Anlehnung an Art. 697a OR führen wir Sonderprüfungen durch und berichten über das Ergebnis.     

Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfstandard führen wir Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen durch. Review-Aufträge werden häufig im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen, Einzelabschlüssen im Rahmen der Prüfung von Konzernabschlüssen sowie Abschlüsse oder Finanzinformationen aus einem spezifischen Anlass durchgeführt. Vereinbarte Prüfungshandlungen werden mit dem Kunden vereinbart, um über die entsprechenden Feststellungen zu berichten. Die einzelnen Prüfgegenstände werden somit mit dem Kunden vorgängig abgesprochen.