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Wirtschaftsprüfung

  • Positives Prüfungsurteil
  • Wird bei grösseren Unternehmen durchgeführt, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten (z.B. mindestens 20 Mio. CHF Bilanzsumme, 40 Mio. CHF Umsatz oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt).
  • Umfassende Prüfung des Jahresabschlusses, inklusive einer detaillierten Prüfung der internen Kontrollsysteme (IKS).
  • Umfassende Berichterstattung an den Verwaltungsrat
  • Für kleinere und mittlere Unternehmen, die die Schwellenwerte für die ordentliche Revision nicht überschreiten.
  • Im Wesentlichen analytische Prüfungshandlungen und Befragung sowie wo angemessen Detailprüfungen
  • Keine Pflicht zur Prüfung der internen Kontrollsysteme.

Diese beiden Revisionsarten werden im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt.

Gesetzliche Spezialprüfungen dienen vorwiegend dem Gläubigerschutz. Entsprechend fokussieren gesetzliche Spezialprüfungen vor allem auf Struktur- und Kapitalveränderungen von juristischen Personen. Folgende Spezialprüfungen bieten wir an:
  • Gründungsprüfung
  • Kapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung Nachliberierung
  • Prüfung Kapitalherabsetzung
  • Liquidationsprüfungen (Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz, Schlussbilanz)
  • Prüfung bei vorzeitiger Verteilung des Vermögens bei Auflösung
  • Sitzverlegung vom Ausland in die Schweiz nach Art. 162 Abs. 3 IPRG
  • Prüfung der Zwischenbilanz zu Fortführungs und zu Veräusserungswerten (PS 290)
  • Prüfungen im Rahmen des Fusionsgesetzes
  • Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Standard zur Abschlussprüfung führen wir Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen durch.

Review nach PS 910
Eine Review nach PS 910 (Schweizer Prüfungsstandard 910) bietet eine eingeschränkte Prüfung mit begrenztem Prüfungsumfang, die vor allem auf analytische Verfahren und Befragungen beruht. Sie bietet nur eine eingeschränkte Sicherheit im Vergleich zu einer vollständigen Jahresabschlussprüfung.

Vereinbarte Prüfungshandlungen
Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920 (Schweizer Prüfungsstandard 920) sind spezielle Prüfungen, bei denen der Wirtschaftsprüfer im Vorfeld mit dem Auftraggeber genau festlegt, welche spezifischen Prüfungshandlungen durchgeführt werden sollen. Diese Prüfungen unterscheiden sich von klassischen Prüfungen, da sie sich nur auf bestimmte Bereiche konzentrieren und keinen umfassenden Prüfungsbericht über den gesamten Jahresabschluss liefern.

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Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revisionen führen wir gemäss dem Standard zur Eingeschränkten Revision durch. Diese Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen. Im Unterschied zur ordentlichen Revision ist die Prüfung der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen nicht Bestandteil dieser Revisionsart. Das Prüfungsurteil ist daher aufgrund des geringeren Prüfungsumfangs negativ formuliert.

Ordentliche Revision

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards führen wir ordentliche Revisionen durch. Im Gegensatz zur Eingeschränkten Revision weist die ordentliche Revision einen grösseren Revisionsumfang aus. Der Prüfer verfügt somit über mehr Sicherheit und gibt ein positiv formuliertes Prüfurteil ab.

Gründung-, Kapitalerhöhungs-, Kapitalherabsetzungs- und Sonderprüfungen

Im Zusammenhang mit qualifizierten Gründungen und Kapitalerhöhungen prüfen wir die entsprechenden Rechenschaftsberichte. Eine Prüfung ist dann notwendig, wenn im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung Sacheinlagen eingebracht oder Sachübernahmen beabsichtigt, Gründervorteile eingeräumt werden oder die Liberierung durch Verrechnung geleistet wird. Bei konstitutiven Kapitalherabsetzungen stellen wir in unserem Prüfbericht fest, dass die Forderungen der Gläubiger trotz der Reduktion des Kapitals voll gedeckt sind. In Anlehnung an Art. 697a OR führen wir Sonderprüfungen durch und berichten über das Ergebnis.

Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfstandard führen wir Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen durch. Review-Aufträge werden häufig im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen, Einzelabschlüssen im Rahmen der Prüfung von Konzernabschlüssen sowie Abschlüsse oder Finanzinformationen aus einem spezifischen Anlass durchgeführt. Vereinbarte Prüfungshandlungen werden mit dem Kunden vereinbart, um über die entsprechenden Feststellungen zu berichten. Die einzelnen Prüfgegenstände werden somit mit dem Kunden vorgängig abgesprochen.

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