Über WADSACK

Über 40 Jahre Erfahrung und Innovation im Treuhandwesen

Am 1. Juli 1983 legte Hans Wadsack mit der Gründung des Einzelunternehmens „Hans Wadsack, Treuhand- und Steuerberatungsbüro“ in Zug den Grundstein für ein heute führendes Unternehmen in der Treuhand- und Steuerberatung. Bereits 1989 erfolgte die Weiterentwicklung zur Kommanditgesellschaft wadsack & co. treuhandgesellschaft, was die Weichen für das zukünftige Wachstum stellte.

In den folgenden Jahren bauten wir unsere Expertise und Marktposition kontinuierlich aus:

  • 2002: Übernahme der Schlumpf & Partner Treuhand AG, Zug
  • 2010: Übernahme der WEY & SPIESS Treuhand und Revisions AG, Zug

Mit der Umwandlung zur Aktiengesellschaft im Mai 2018 und der erfolgreichen Nachfolgeregelung von Hans Wadsack schufen wir die Grundlage für die heutige Wadsack Zug AG. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden die bisherigen Tochtergesellschaften integriert, sodass wir seither unter einem starken Markennamen, WADSACK, auftreten.

Unsere Stärke in Zahlen

  • Mehr als 30 hochqualifizierte Mitarbeitende, die täglich mit Engagement und Fachwissen Ihre Anliegen betreuen
  • 1 Mitarbeitender auf dem Weg zum Dipl. Treuhandexperten
  • 4 Mitarbeitende in Ausbildung für den eidgenössischen Fachausweis Treuhand oder im Bereich Finanz- und Rechnungswesen
  • 2 Mitarbeitende in Ausbildung zur Dipl. Betriebswirtschafterin HF bzw. zum Bachelor in Business Administration
  • Über 600 zufriedene Kunden, die auf unsere Expertise und maßgeschneiderte Lösungen vertrauen

Seit über vier Jahrzehnten steht WADSACK für Kompetenz, Verlässlichkeit und innovative Lösungen – Ihre Partner für nachhaltigen Unternehmenserfolg!

Unsere Werte

News

14

März

Steuerfristen 2024 - Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen!Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt und reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein.Wer seine Steuererklärung fristgerecht einreicht, vermeidet Mahngebühren, Verzugszinsen und unnötigen zeitlichen Stress.Steuerfristen natürlicher Personen im ÜberblickKanton Zürich: Abgabe bis 31. März 2025 Kanton Luzern: Abgabe bis 31. März 2025Kanton Zug: Abgabe …

17

Jan.

Es besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden an ausländische Gesellschaften zu melden, statt zu entrichten. Dies gilt auch bei sogenannt verdeckten Gewinnausschüttungen, welche zum Teil erst anhand einer Steuerprüfung auftreten können. Durch Meldung statt Entrichtung führt die Verrechnungssteuer nicht zu einer effektiven Steuerbelastung, was den Geldfluss im Konzern optimiert und …

14

März

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17

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