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März

Steuerfristen 2024 - Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen!Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt und reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein.Wer seine Steuererklärung fristgerecht einreicht, vermeidet Mahngebühren, Verzugszinsen und unnötigen zeitlichen Stress.Steuerfristen natürlicher Personen im ÜberblickKanton Zürich: Abgabe bis 31. März 2025 Kanton Luzern: Abgabe bis 31. März 2025Kanton Zug: Abgabe …

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Jan.

Es besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden an ausländische Gesellschaften zu melden, statt zu entrichten. Dies gilt auch bei sogenannt verdeckten Gewinnausschüttungen, welche zum Teil erst anhand einer Steuerprüfung auftreten können. Durch Meldung statt Entrichtung führt die Verrechnungssteuer nicht zu einer effektiven Steuerbelastung, was den Geldfluss im Konzern optimiert und …

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März

Steuerfristen 2024 - Jetzt handeln und rechtzeitig einreichen!Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 rücken immer näher. Handeln Sie jetzt und reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein.Wer seine Steuererklärung fristgerecht einreicht, vermeidet Mahngebühren, Verzugszinsen und unnötigen zeitlichen Stress.Steuerfristen natürlicher Personen im ÜberblickKanton Zürich: Abgabe bis 31. März 2025 Kanton Luzern: Abgabe bis 31. März 2025Kanton Zug: Abgabe …

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Jan.

Es besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden an ausländische Gesellschaften zu melden, statt zu entrichten. Dies gilt auch bei sogenannt verdeckten Gewinnausschüttungen, welche zum Teil erst anhand einer Steuerprüfung auftreten können. Durch Meldung statt Entrichtung führt die Verrechnungssteuer nicht zu einer effektiven Steuerbelastung, was den Geldfluss im Konzern optimiert und …

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März
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An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.